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Welche Regelungen in einer Hausordnung enthalten sind, stehen im Ermessen der Wohnungseigentümer. Hält eine Wohnungseigentümerversammlung daher ein Grillverbot für notwendig und zweckmäßig, ist ein darauf gerichteter Beschluss zulässig. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine
Das Landgericht München I entschied gegen die Wohnungseigentümerin. Seiner Ansicht nach, sei die Aufnahme eines Grillverbots in der
Das Landgericht führte weiter aus, dass durch die
Der bereits errichtete Grill habe zudem nicht dazu geführt, so das Landgericht, dass dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: Landgericht München I, ra-online (zt/ZMR 2013, 475/rb)
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Dokument-Nr. 16419
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