wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 10.09.2007
35 O 5443/07 -

Baumarkt haftet nicht wegen verendeter Zierfische: Zur Erkundigungspflicht eines Verkäufers über den vom Kunden beabsichtigen Einsatz von Waren

Keine Verletzung von Hinweis- oder Aufklärungspflichten

Ein Baumarkt muss beim Verkauf von Waren, den Käufer nicht fragen, auf welche Art und Weise die Waren genutzt werden sollen. Eine solche Erkundigungspflicht könne einem Verkäufer nicht auferlegt werden, urteilte das Landgericht München. In zugrunde liegenden Fall kamen Zierfische ums Leben kamen, weil der Inhaber im Baumarkt gekaufte chemisch behandelte Bambusstäbe in das Aquarium gesetzt hatte.

Der Kläger, ein Tierarzt, besitzt ein ca. 1.000 l fassendes Aquarium. Anfang 2006 erwarb er bei einem von der Beklagten betriebenen Gartencenter mehrere Bambusrohre mit einer Länge von 4,20 m und einem Durchmesser von 37 bis 42 mm. Die Bambusstäbe waren in der Freilandabteilung des Gartencenters neben einem Regal mit Freilandtöpfen aufgestellt. Der Kläger schnitt diese Bambusstäbe auf die passende Länge zurecht und setzte diese in sein Aquarium ein. Er behauptet, ca. 3 bis 4 Wochen danach habe ein "großes Fischsterben" eingesetzt, dem 80 wertvolle Fische, zum Opfer gefallen seien. Grund dafür sei die chemische Behandlung der Bambusstäbe gewesen. Der Kläger ist der Auffassung, es hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass die Stäbe nicht zum Einsatz in Aquarien geeignet seien. Er verlangt als Ersatz für die verendeten Fische eine Zahlung von € 10.000,00.

Gericht: Baumarkt hat Beratungs- oder sonstige Nebenpflichten nicht verletzt

Die Klage blieb vor dem Landgericht München I erfolglos. Weder liege ein Sachmangel vor, noch habe die Beklagte Beratungs- oder sonstige Nebenpflichten verletzt.

Aufklärungspflicht darf nicht überspannt werden

Wörtlich führte das Gericht aus: "Kunden, die Waren aus Gartenmärkten beziehen, müssen aber damit rechnen, dass Waren, die auf eine Verwendung in Außenbereichen (Gärten) abzielen, u.U. nicht für eine beabsichtigte, atypische Verwendung geeignet sind […]. Es würde in objektiver Hinsicht die Aufklärungspflicht des Verkäufers überspannen, wollte man ihm bei jedem zum Verkauf angebotenen Gegenstand eine Erkundigungspflicht dahingehend auferlegen, ob gegebenenfalls bei anderweitiger Verwendung irgendwelche Schäden entstehen könnten."

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/08 des LG München I vom 20.03.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Muenchen-I_35-O-544307_Baumarkt-haftet-nicht-wegen-verendeter-Zierfische-Zur-Erkundigungspflicht-eines-Verkaeufers-ueber-den-vom-Kunden-beabsichtigen-Einsatz-von-Waren.news5798.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5798 Dokument-Nr. 5798

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.