kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Nachsehen hatte ein Bauherr, der zusammen mit seiner Ehefrau von einer Münchner Bank eine Kreditzusage über 176.000,- € für einen Hauskauf erhalten hatte. Statt der Auszahlung des Darlehens erhielt er ein Schreiben der Bank, in der diese die Geschäftsverbindung wegen falscher Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden kündigte.
Der Bauherr wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Landgericht München I, um die Bank zur Zahlung zu verpflichten. Er machte geltend, die Sachbearbeiterin der Bank selbst habe Informationen über seine offenen Verbindlichkeiten bei anderen Banken, die er ihr mündlich gegeben habe, nicht in die von ihr vorbereitete Selbstauskunft zum Kreditantrag übernommen. Er habe die Auskunft dann blind unterschrieben. Hierzu soll die Sachbearbeiterin der Bank ihn mit den Worten aufgefordert haben: "Es stimmt so, Sie können es sofort unterschreiben, ich habe alles so eingefügt wie besprochen, Sie müssen es nicht mehr durchlesen, die Zeit können Sie sich sparen".
In der Beweisaufnahme vor der 28. Zivilkammer des LG München I zeigte sich dann, dass der Kläger jedenfalls in einem wesentlichen Punkt zu schweigsam gewesen war: Seine im Prozess vorgetragene Behauptung, er habe die Bank auch über die Lohnpfändung informiert, die bei ihm bereits seit einiger Zeit zu Gunsten einer anderen Bank erfolgte, konnte weder die Ehefrau noch die Sachbearbeiterin der Bank bestätigen. Auch bei seiner eigenen Anhörung vor der Kammer sagte der Kläger hierzu nichts. Die Kammer entschied nun: Eine Lohnpfändung stellt im Rahmen der Kreditgewährung einen so wesentlichen Gesichtspunkt dar, dass die Bank zur außerordentlichen Kündigung des Darlehens berechtigt ist, wenn ein Kunde sie – wie im vorliegenden Fall – verschweigt. Die Klage wurde abgewiesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin
Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 16.12.2004
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Muenchen-I_28-O-2276102_Kreditantrag-Muss-eine-Lohnpfaendung-bei-der-Selbstauskunft-angegeben-werden~N1222
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 1222
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.