wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht München I, Urteil vom 28.04.2005
19 S 5083/05 -

Amtsgericht München, Urteil vom 26.01.2005
341 C 38098/04 -

Unvorsichtiges Fahren im Tankstellenbereich kann teuer werden

Ende August 2004 tankte der in München wohnende Kläger seinen BMW Z 4 an einer Tankstelle in der Wasserburger Landstraße in München auf. Den Tankstellenbereich muss man sich so vorstellen, dass in zwei parallelen Linien jeweils drei Zapfsäulen hintereinander angebracht sind. Der Kläger stand in der ersten Linie an der hintersten Zapfsäule. Der Beklagte stand mit seinem LKW auf der anderen Seite der Zapfsäule, die der Kläger benutzte.

Nachdem der Kläger bezahlt hatte, stieg er in sein Fahrzeug und fuhr zwischen "seiner" Zapfsäule und der vor ihm liegenden Zapfsäule hindurch in die "Fahrspur", in der der Beklagte mit seinem LKW stand. Wie es der unglückliche Zufall wollte, fuhr gerade in diesem Moment der Beklagte mit seinem LKW an. Das sofortige Bremsen des Klägers konnte einen Zusammenstoß nicht vermeiden. An der linken Fahrerseite des klägerischen PKW entstand Sachschaden in Höhe von € 4.612,84; rechnete man die Wertminderung, den Nutzungsausfall und das obligatorische Sachverständigengutachten mit hinein, waren € 5.907,68 von dem Kläger zu bezahlen.

Der Kläger wandte sich mit seinem Schaden an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Diese zahlte jedoch lediglich 50 % (= € 2.953,84). Damit fand sich der Kläger nicht ab und brachte den Fall vor das Amtsgericht München.

Der zuständige Richter wies die Klage auf die restlichen 50 % in vollem Umfang ab. In seinem Urteil führte der Richter aus, dass bereits aufgrund des eigenen Sachvortrags des Klägers kein weiterer Anspruch gegen die Versicherung oder den Fahrer des LKW bestehe. Das Verhalten des Klägers sei als "Spurwechsel" zu werten, der eine besondere Rücksichtnahme des Klägers erfordere. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn der Kläger der Auffassung sei, dass es für ihn völlig unvorhersehbar gewesen sei, dass ein Fahrzeug, das hinter einer Zapfsäule stehe, plötzlich losfahre. Wesentlich unvorhersehbarer - so der Richter - sei diese Situation für den Fahrer des LKW gewesen, der nicht damit habe rechnen müssen, dass der Kläger plötzlich mit seinem Fahrzeug zwischen den Tanksäulen hindurch fahren würde.

Mit dieser Entscheidung fand sich der Kläger nicht ab und legte Berufung zum Landgericht München I ein. Die zuständige Kammer bestätigte das amtsrichterliche Urteil und führte ergänzend aus: "Der Tankstellenbereich ist Privatgelände, in dem vorrangig das Gesetz gegenseitiger Rücksichtnahme gilt. Diese Rücksicht hat der Kläger im vorliegendem Fall nicht in erforderlicher Weise walten lassen. Wenn der Kläger, von einer anderen Zapfanlage kommend, zwischen Zapfsäulen hindurch in eine andere Spur fährt, ist eine Haftungsverteilung von 50 zu 50 gerechtfertigt." Das Urteil ist damit rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2005
Quelle: Presemitteilung des AG München vom 22.08.2005

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Muenchen-I_19-S-508305AG-Muenchen_341-C-3809804_Unvorsichtiges-Fahren-im-Tankstellenbereich-kann-teuer-werden.news903.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 903 Dokument-Nr. 903

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.