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Das Landgericht München I hat die Klage auf Erstattung der Reisekosten eines Rechtsanwalts in Höhe von rund 1.000 EURO für einen vom Gericht am Vortag aufgehobenen Termin abgewiesen
Der Kläger hatte den Lübecker
Das LG verneinte hier eine
Daraus zieht das Gericht den Schluss, dass „der Klägervertreter in diesem Fall schon wegen seiner außergewöhnlich frühen Abreise, mit der niemand rechnen musste, durchaus gehalten [war], entweder seine Kanzlei so zu organisieren, dass dort eingehende Nachrichten alsbald zur Kenntnis genommen werden, oder er hätte technisch dafür sorgen müssen, dass er selbst von Eingängen per beA zeitnah Kenntnis erhält. Deshalb kam das LG zu dem Schluss, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2023
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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