kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Landgericht München I hat eine Klage auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Charter (d.h. Vergütung) für eine Yacht im Fahrgebiet der Balearen in Höhe von 16.340 € abgewiesen. Der Kläger begehrte die Rückzahlung, nachdem aufgrund der Corona-Pandemie das Auswärtige Amt für den streitgegenständlichen Zeitraum eine Reisewarnung für das Festland Spanien und die Balearen ausgesprochen hatte. Das Gericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten An-zahlungen nicht besteht, da dem Kläger weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungs- oder ein Widerrufsrecht zustand. Insbesondere habe der beweisbelastete Kläger nicht beweisen können, dass die streitgegenständliche Yacht zu Beginn des Chartervertrages nicht zur Nutzung bereitgestanden habe.
Bereits am 06.02.2020 schloss der Kläger mit der Beklagten per E-Mail einen Yacht-Charter-Vertrag ohne Begleitpersonal (bareboat charter) für den Zeitraum vom 29.08.2020 bis zum 05.09.2020 zum Preis von 16.340 € für insgesamt 6 Personen. Das Auswärtige Amt sprach sowohl für das Festland Spanien als auch für die Balearen ab dem 15.08.2020 aufgrund der Corona-Pandemie eine Reisewarnung aus. Grund war die Gefahr einer Covid-19 Erkrankung und damit eine Gefahr für Leib und Leben. Dennoch erklärte Gesundheitsminister Spahn, dass Reisen nach Spanien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter möglich seien. Reiserückkehrer müssten nur bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne. Der Kläger stornierte daher mit E-Mail vom 15.08.2020 die Reise. Der Kläger begründete seine Klage u.a. damit, dass eine Überlassung der Mietsache an ihn nicht möglich sei, da er zum vereinbarten Übergabe- und Überlassungstermin aufgrund der
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es erachtete die Klage als nicht begründet. Vorliegend sei deutsches Recht anwendbar. Ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen bestehe nicht. Trotz Hinweis des Gerichts habe der Kläger kein Beweisangebot dazu unterbreitet, dass die Beklagte nicht in der Lage gewesen sei, die Yacht zur Verfügung zu stellen. Zudem sei es der Kläger selbst gewesen, der den Vertrag nicht durchführen wollte. Die Ansteckungsgefahr sei bei der geplanten Art von Urlaub anders zu beurteilen, als bspw. Urlaub in einer großen Hotelanlage. Deshalb bestehe kein Kündigungsrecht. Auch scheide ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB aus. Es handle sich um ein in seiner Person liegenden Grund, wenn der Kläger sich aufgrund der Reisewarnung dazu entschließe, nicht anzureisen. Die Zahlungspflicht bleibe dann bestehen. Schließlich bestehe auch kein Widerrufsrecht nach den Regeln des Fernabsatzvertrages, da der Chartervertrag unter die Ausnahme nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB falle. Der streitgegenständliche Schiffsmietvertrag sei eine Dienstleistung im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie eine weitere Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2021
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Muenchen-I_15-O-1326320_Kein-Kuendigungsrecht-eines-Yacht-Charter-Vertrag-wegen-Corona-Reisewarnung~N31094
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31094
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.