kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Rechnet ein Werkstattinhaber bei der Beschädigung eines firmeneigenen Fahrzeugs seinen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis ab, so muss er sich einen Unternehmergewinnanteil von 20 % anrechnen lassen, wenn die Werkstatt nicht ausgelastet ist. Dies hat das Landgericht Mosbach entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug einer Kfz-Werkstatt beschädigt. Die volle Haftung des Unfallverursachers stand außer Frage. Die Betreiberin der Werkstatt verkaufte das Fahrzeug unrepariert weiter und klagte schließlich gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Zahlung von fiktiven Schadensersatz. Das Amtsgericht Buchen gab der Klage grundsätzlich statt, zog aber einen Betriebsgewinn von 20 % von der Schadenssumme ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Werkstattbetreiberin.
Das Landgericht Mosbach bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Auch bei einer fiktiven Schadensabrechnung muss sich ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2022
Quelle: Landgericht Mosbach, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Mosbach_5-S-2322_Werkstattinhaber-muss-sich-wegen-Beschaedigung-eines-firmeneigenen-Fahrzeugs-20-Prozent-Unternehmergewinn-bei-fiktivem-Schadensersatz-anrechnen-lassen~N32259
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 32259
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.