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Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage muss die Eigentümer auf eventuelle Fördermittel hinweisen, die sie für Modernisierungen in Anspruch nehmen können. Tut er dies nicht, kann er sich gegenüber den Eigentümern schadensersatzpflichtig machen. Das hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.
Im Fall stellte die Hausgemeinschaft die Heizungsanlage auf Gas um. Der Verwalter unterließ es, die Eigentümer auch auf mögliche
Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Eigentümern einen Schadensersatzanspruch zu, denn der Verwalter hätte über die
Das Gericht sprach den Schadensersatz zu, obwohl der Verwalter bereits von der Gemeinschaft entlastet worden war.
Siehe auch:
Wohnungseigentumsverwalter darf nicht einfach Kredite aufnehmen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 3731
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