kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn einem Mieter fristlos durch anwaltliches Schreiben gekündigt wurde, weil er seine Miete nicht gezahlt hat, dann muss er hierfür eine volle 1,3 Rechtsanwaltsgebühr zahlen. Eine Anrechnung mit den Gebühren für eine spätere Räumungsklage findet nicht statt. Das hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.
Im Fall kündigte der Vermieter mit anwaltlichem Schreiben das Mietverhältnis fristlos, weil der Mieter mit seiner Miete in Zahlungsverzug war. Er reichte danach beim Gericht eine Klage, die auf Räumung des Mietobjekts sowie auf Zahlung der rückständigen Miete gerichtet war, ein. Noch bevor die Klage zugestellt werden konnte, gab der beklagte Mieter das Mietobjekt an den Vermieter zurück. Der Vermieter nahm darauf hin die Klage hinsichtlich der Räumung zurück und stellte Kostenantrag.
Das Landgericht führte aus, dass die vorprozessuale Kündigungserklärung und die anschließende Räumungsklage nicht "denselben Gegenstand" betreffen. Die Kündigung ziele darauf ab, das Mietverhältnis zu beenden, während die Räumungsklage ein anderes Ziel habe und gerade voraussetze, dass das Mietverhältnis bereits beendet sei. Daher habe der Mieter für das anwaltliche Kündigungsschreiben eine vorgerichtliche 1,3 fache Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu zahlen. Diese Kosten müsse er in voller Höhe tragen; sie seien nicht anrechenbar auf Kosten für die spätere Räumungsklage.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2006
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Moenchengladbach_2-S-8305_Mieter-muss-bei-Kuendigung-volle-Kosten-fuer-Kuendigung-und-Raeumungsklage-zahlen~N2819
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2819
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.