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Wird ein Schüler durch einen Mitschüler über eine gefälschte Facebook-Seite massiv beleidigt, so dass dies eine psychotherapeutische Behandlung nach sich zieht, so kann für dieses Mobbing ein Schmerzensgeld von 1.500 EUR gerechtfertigt sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Memmingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu: Ein übergewichtiger 11-jähriger
Das Landgericht Memmingen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe aufgrund des massiven Mobbings ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Es sei zu berücksichtigen, dass der Kläger aufgrund des vorsätzlichen Verhaltens des Beklagten eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten habe und die Äußerungen des Beklagten aufgrund ihres Inhalts und der Art der Verbreitung eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung darstellen. Mildernd sei aber zu berücksichtigen, dass sich der Gesundheitszustand des Klägers aufgrund der schulischen Trennung der Parteien stabilisiert habe und keine Dauerfolgen zu erwarten seien. Zudem sei die deutliche kindliche Unerfahrenheit des Beklagten zu beachten, sowie dass der Beklagte noch
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2017
Quelle: Landgericht Memmingen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24960
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