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Ist ein Reisebüro als Vermittler für den Ankauf von Flugtickets tätig, so muss es nicht für die Erfüllung der Beförderungsleistung einstehen. Wird der Flug daher storniert, steht dem Reisevermittler ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises zu. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über ein
Das Landgericht Mannheim entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Die Klägerin müsse nach Auffassung des Landgerichts als Reisevermittlerin nicht für die Erfüllung des Beförderungsvertrags, also die Durchführung des Fluges, einstehen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2022
Quelle: Landgericht Mannheim, ra-online (zt/RRa 2022, 182/rb)
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Dokument-Nr. 32280
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