kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wenn der Inhaber eines Einfamilienhauses bis zu zweimal wöchentlich etwa zwei Stunden lang Schlagzeug spielt und mit seiner Band übt, muss der Nachbar das hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall probte der Besitzer (Beklagter) eines Einfamilienhauses regelmäßig mit seiner Band in einem Kellerraum seines Hauses. Die Band spielte werktags ein- bis zweimal pro Woche für ca. zwei Stunden. Meist wurde in der Zeit zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr musiziert vereinzelt auch bis 20.30 Uhr.
Der
Das Landgericht Mainz wies die Klage ab. Der Klageantrag sei viel zu ungenau und enthalte keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Darüber hinaus müsse der Kläger es hinnehmen, wenn der Beklagte zu den angegebenen Zeiten
Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Beklagten, der in seinem
Das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis gebiete es, dass beide Parteien unter gegenseitiger Rücksichtnahme ihren Interessen nachgehen könnten. Da der Beklagte keineswegs übermäßig oft, übermäßig lange oder übermäßig laut Musik mache, die darüber hinaus beim Kläger bei geschlossenen Fenstern nicht oder nur kaum zu hören sei, bestehe ein Unterlassungsanspruch nicht.
§ 242 BGB (rao)
Im Rahmen des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis muss ein Nachbar es grundsätzlich hinnehmen, wenn ein anderer Nachbar Schlagzeug spielt, solange das Musizieren nicht über Maßen stattfindet. Nachbarn sind in Bezug auf ihre gegenläufigen Interessen (Musizieren - Ruhe) zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Mainz (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Mainz_6-S-5702_Hausbewohner-darf-Schlagzeug-spielen~N11321
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11321
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.