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Wird während einer Operation zur Entfernung des mit einem Tumor befallenen linken Eierstocks aufgrund einer Sichtbehinderung versehentlich der rechte gesunde Eierstock einer fast 15-jährigen Patientin mit herausgerissen, so liegt ein Behandlungsfehler vor. Die damit verbundene Unfruchtbarkeit sowie die Notwendigkeit zur lebenslangen Hormonbehandlung rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der linke
Das Landgericht Mainz entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe gegen den operierenden Arzt ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden, da ihm ein
Das Landgericht hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro für angemessen. Zwar habe die Klägerin außer dem Verlust des rechten Eierstocks keine weiteren körperlichen Schäden erlitten. Dieser Verlust sei aber deshalb so gravierend gewesen, weil der linke
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2016
Quelle: Landgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23583
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