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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 15.07.2008
90 O 192/04 -

Nach 40 Jahren kann kein Vermächtnis mehr beansprucht werden

Anspruch verjährt

Das Landgerichtes Magdeburg hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Erfüllung eines Vermächtnisses geltend machte.

In einem 1965 errichteten Testament wandte der Großvater der Klägerin ein landwirtschaftlich genutztes Grundstücke als Vermächtnis zu. Der Vermächtnisgeber verstarb 1967. Die Klägerin nahm den Erben erstmals 2007 auf Erfüllung des Vermächtnisses in Anspruch.

Gericht: Vermächtnis verjährt

Die Klägerin hat nach Auffassung des Gerichtes keinen durchsetzbaren Anspruch gegen den Beklagten auf Erfüllung des Vermächtnisses, da der Anspruch verjährt sei. Die Verjährung sei nicht aufgrund der seinerzeitigen politischen Verhältnisse in der ehemaligen DDR wegen Stillstandes der Rechtspflege oder höherer Gewalt bzw. Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung gehemmt.

Keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Hemmung der Verjährung wegen der politischen Verhältnisse bzw. höherer Gewalt

Das Gericht führt aus, dass es zwar Unrechtsentscheidungen auch der DDR-Ziviljustiz gegeben habe, bei denen das Begehren von Rechtsschutz vor den staatlichen Gerichten der DDR von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg gewesen sei. Allein die Tatsache, dass die Klägerin in den alten Bundesländern lebte und ihr Vater die DDR ohne entsprechende Genehmigung verlassen hatte, genüge für diese Annahme nicht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Magdeburg vom 16.07.2008

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