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Das Landgerichtes Magdeburg hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Erfüllung eines Vermächtnisses geltend machte.
In einem 1965 errichteten Testament wandte der Großvater der Klägerin ein landwirtschaftlich genutztes Grundstücke als
Die Klägerin hat nach Auffassung des Gerichtes keinen durchsetzbaren Anspruch gegen den Beklagten auf Erfüllung des Vermächtnisses, da der Anspruch verjährt sei. Die
Das Gericht führt aus, dass es zwar Unrechtsentscheidungen auch der DDR-Ziviljustiz gegeben habe, bei denen das Begehren von Rechtsschutz vor den staatlichen Gerichten der DDR von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg gewesen sei. Allein die Tatsache, dass die Klägerin in den alten Bundesländern lebte und ihr Vater die DDR ohne entsprechende Genehmigung verlassen hatte, genüge für diese Annahme nicht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Magdeburg vom 16.07.2008
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Dokument-Nr. 6372
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