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Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 10.06.2014
24 KLs 567 Js 40057/04 (9/10) -

"Altmark-Schlösser: Verurteilung vom Bundesgerichtshof bestätigt

Wegen Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt

Wegen gemeinschaftlichem Subventionsbetrug wurden Oliver E. und Stephan H. jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil ebenfalls bestätigt

Die Angeklagten waren für die später insolvente Schloss Altenhausen KG tätig. Die Tätigkeit der Firma umfasste den Erwerb und die Sanierung der in der Altmark in Sachsen-Anhalt gelegenen Schlösser Altenhausen und Flechtingen sowie deren Betrieb als Pony- Schloss bzw. Schloss Hotel. In insgesamt 3 Förderanträgen gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, über rund 17,6 Millionen € Eigenmittel zu verfügen. Da das Landesförderinstitut die Gesamtfinanzierung der geplanten Maßnahmen aufgrund der unrichtigen Angaben der Angeklagten als gesichert ansah, wurden der Schloss Altenhausen KG Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt knapp 16 Millionen € für den Erwerb, die Sanierung und den Ausbau der beiden Schlösser bewilligt. Von den Fördermitteln wurden 9,3 Millionen € tatsächlich aus gezahlt. Der Tatzeitraum lag in den Jahren 1998 bis 2004.

Keine Rechtsfehler vom BGH erkennbar

Die 3 Berufsrichter und 2 Schöffen der Wirtschaftsstrafkammer sind in dem Prozess zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten in 3 Fällen sich Subventionen erschlichen haben. Gegen die Verurteilung hatten die Angeklagten Revision eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof verworfen wurde, da die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2014
Quelle: Landgericth Magdeburg/ ra-online

Nachinstanz:
  • Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.07.2014
    [Aktenzeichen: 4 StR 34/14]
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