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Wer sich wegen einer mangelhaften Sache die Rückzahlung des Kaufpreises versprechen lässt, muss dies in einem späteren Gerichtsverfahren auch beweisen können. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Magdeburg hervor.
Der Kläger erwarb 2006 ein
Mit Urteil vom 12.04.2011 wurde die Klage des Sofabesitzers abgewiesen, da dieser nicht nachweisen konnte, dass sich das Möbelhaus mit der
Neben dem Verlust des Sofas und des Prozesses musste der Kläger nun auch noch die Gerichtskosten in Höhe von rund 830 €, die Kosten des gegnerischen Anwalts von rund 1.340 €, sowie seine eigenen Anwaltskosten in etwa in vergleichbarer Höhe tragen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.07.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Magdeburg (pm/pt)
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