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Wenn bei Modernisierungsmaßnahmen der Papagei des Mieters stirbt, muss der Vermieter dafür keinen Ersatz leisten. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden.
Im Fall ließ der Vermieter die Fugen im Badezimmer des Mieters renovieren. Durch die entstehende Staubentwicklung kam der Papagei zu Schaden, der in der Folge verstarb.
Das Gericht urteilte, dass der Vermieter den Papagei nicht ersetzen müsse. Der Mieter habe keine Schutzmaßnahmen für den Papagei getroffen, obwohl er wusste, dass Papageien sehr empfindlich seien. Ihn treffe insoweit ein überwiegendes Mitverschulden. Dies schließe hier einen Schadensersatzanspruch aus.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 3271
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