wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Lüneburg, Urteil vom 13.11.2018
11 O 19/18 -

Gesundheitswerbung für Curcumin-Kapseln unzulässig

Werbeaussage über gesundheits­fördernden Wirkung irreführend

Das Landgericht Lüneburg hat der Dr. Loges + Co. GmbH untersagt, mit einer gesundheits­fördernden Wirkung seines Curcumin-Präparats zu werben. Der Bundesverband der Verbrauchzentralen hatte gegen Werbeaussagen geklagt, die den Eindruck erweckten, das Nahrungs­ergänzungs­mittel eigne sich für die Behandlung von Entzündungen.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Dr. Loges + Co. GmbH im Internet für seine Curcumin-Kapseln geworben. Das Produkt unterstütze laut Werbung "mit Vitamin D eine gesunde Immunantwort bei Entzündungen". Wie wichtig Curcumin sei, zeige sich daran, dass es in den Leitlinien der Ärzte zur Therapie von chronischen Entzündungen des Dick- und Mastdarms empfohlen werde.

Werbeaussage verstößt gegen Lebensmittelinformations-Verordnung

Das Landgericht Lüneburg schloss sich der Auffassung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass beide Aussagen unzulässig sind. Das Unternehmen suggeriere, Curcumin-Kapseln könnten zur Bekämpfung von Entzündungen eingesetzt werden. Das verstoße gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung der Europäischen Union. Nach der Verordnung darf die Werbung für ein Lebensmittel nicht den Eindruck erwecken, es sei zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten geeignet.

Hinweis auf Empfehlung in Leitlinien der Ärzte irreführend

Das Unternehmen könne sich nicht auf die in der EU zugelassene Aussage berufen, Vitamin D trage zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Das sei eine völlig andere Aussage als die Behauptung, das Produkt könne zur Behandlung von Entzündungen eingesetzt werden. Die Aussage, Curcumin werde in den Leitlinien der Ärzte zur Therapie von Dick- und Mastdarmentzündungen empfohlen, sei zudem irreführend. In den Leitlinien gebe es nur eine eingeschränkte Empfehlung auf unterster Stufe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Lueneburg_11-O-1918_Gesundheitswerbung-fuer-Curcumin-Kapseln-unzulaessig.news27141.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27141 Dokument-Nr. 27141

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.