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Wer Anzeichen für einen Verkehrsunfall auf der eigene Fahrbahn ignoriert und mit voller Geschwindigkeit auf die Unfallstelle zufährt, kann keinen Schadensersatz wegen einer Kollision verlangen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Ein Mercedes-Fahrer kollidierte auf der
Der Audi-Fahrer wollte diesen Schaden vollständig ersetzt bekommen. Die Erstunfallstelle sei bei seinem Eintreffen nicht abgesichert gewesen und er habe seine Geschwindigkeit bis hin zur Vollbremsung reduziert, sobald er die Person auf seinem Fahrstreifen bemerkt habe. Die Versicherung der Eigentümerin des Mercedes lehnte das ab. Darauf versuchte der Audi-Fahrer seinen Anspruch vor dem Landgericht Lübeck gegen die Versicherung und den Mercedes-Fahrer durchzusetzen.
Das Landgericht hat die Klage des Mannes abgewiesen. Nach Anhörung von Zeugen des Wildunfalls und der Einholung eines Sachverständigengutachtens stand für das Gericht fest, dass die Unfallschilderungen des Klägers in wesentlichen Teilen nicht zutrafen. Zwar konnten die Schäden am Audi mit dem Zusammenstoß mit einem Rehkadaver erklärt werden. Dies aber nur bei einer Geschwindigkeit von etwa 130 km/h. Auch war die Unfallstelle vor dem Eintreffen des Audi-Fahrers nach Aussagen der Zeugen, die das Gericht für glaubhaft gehalten hat, mit einem
Nach Ansicht des Gerichts wurde der Zweitunfall damit ganz überwiegend durch den Audi-Fahrer selbst verursacht. Indem er "die ausreichende Absicherungsmaßnahme durch das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 34315
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