kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Öffentliche Wege sind witterungsabhängig und nicht nur in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Fußgänger müssen aber mit Glätte unter vorhandenem Laub rechnen. Das Landgericht Lübeck sprach einer Frau, die auf Laub ausgerutscht war, ein wegen Mitverschuldens gekürztes Schmerzensgeld zu.
Einen öffentlichen Parkplatz mit mehreren Laubbäumen in Bargteheide reinigt die Stadt einmal im Jahr zum Ende der Laubsaison. Ende Oktober – noch vor der Reinigung – parkt eine Frau dort ihr Auto und kommt kurze Zeit später zurück. Über das, was dann passiert, herrscht Streit. Die Frau verlangt von der Stadt 6.000 € Schmerzensgeld, weil sie auf dem Rückweg zum Auto weggerutscht und gestürzt sei und sich dabei das Handgelenk gebrochen habe. Für mehrere Monate habe sie starke Schmerzen und Einschränkungen gehabt Auf dem Parkplatz habe
Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt der Frau 2.000 € Schmerzensgeld zahlen muss. Es hat die Frau und mehrere Zeugen befragt und kam zu dem Ergebnis, dass auf dem Parkplatz viel
Flächen für den öffentlichen Verkehr müssen entsprechend den sogenannten Verkehrssicherungspflichten von Gefahren freigehalten werden. Gefahren durch liegengebliebenes
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Luebeck_6-O-15722_Unter-einer-Laubschicht-ist-mit-Glaette-zu-rechnen~N34485
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 34485
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.