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Landgericht Lübeck, Urteil vom 18.08.2023
3 O 309/22 -

Kein Zugang zur Straße: Gartenbesitzer darf über Nachbargrundstück gehen

Beeinträchtigungen durch Notwegerecht müsse hingenommen werden

Wer keinen Zugang zur Straße hat, darf über Nachbars Grundstück gehen. Auch wenn es den Nachbarn stört. Dies hat das LG Lübeck in einem Fall entschieden, in dem eine Frau den Weg zur Gartenparzelle des Nachbarn mit Pflanzsteinen blockiert hatte.

Eine Frau lebt mit ihrer Familie auf einem Grundstück mit Garten. Daneben liegt die Gartenparzelle eines Mannes – ohne Verbindung zur öffentlichen Straße. Um zu seinem Garten zu kommen, muss der Mann über das Grundstück der Frau gehen. Die Frau will das nicht und blockiert den Weg mit Pflanzsteinen. Der Mann fordert, dass die Frau den Weg freiräumt. Er möchte mit Rasenmäher oder Schubkarre ungehindert in seinen Garten kommen.

Notwegerecht hat Vorrang

Das Landgericht Lübeck hat entschieden: Die Frau muss den Weg freiräumen. Die Gartenparzelle des Mannes habe keine eigene Verbindung zur öffentlichen Straße. Der Mann habe daher ein Notwegerecht über das Grundstück der Frau. Diesen Weg müsse er ungehindert nutzen dürfen. Beeinträchtigungen müsse die Frau hinnehmen. Das Gesetz schreibe einen Vorrang des Notwegerechts vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2023
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)

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