kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
In einem Urteil hat das Landgericht Lübeck klargestellt, dass Polizeibeamte für Verletzungen, die sie im Dienst durch einen körperlichen Angriff auf ihre Person erlitten haben, ein Schmerzensgeld einfordern können. Hierfür können sie den Schädiger selbst und direkt zivilrechtlich in Anspruch nehmen.
Einem Polizisten wurde eine hilflose Person gemeldet. Vor Ort traf er mit seiner Kollegin einen auf einer Parkbank schlafenden Mann an. Dieser hatte zuvor eine halbe Flasche Whisky getrunken - eine Blutprobe ergab später 1,38 Promille. Der
Das LG hat die Kollegin des verletzten Polizisten als Zeugin vernommen, um das Geschehen aufzuklären. Die Kollegin bestätigte seine Angaben und das Gericht glaubte ihr. Im Ergebnis hielt das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00 € für angemessen. Dies reiche als Ausgleich für die Verletzungen und als Genugtuung nach dem erlittenen Übergriff aus. Bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht zugunsten des Mannes, dass er zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war und die – aus Sicht des Gerichts – geringfüge andauernde Beeinträchtigung des Polizisten. Zum Nachteil des Mannes wertete das Gericht, dass dieser den Polizisten mit einer Flasche angegriffen habe.
Zwar hat das Gericht den Mann verpflichtet, an den Polizisten 7.000,00 € zu zahlen. Ob er aber tatsächlich zahlt oder überhaupt zahlen kann, wird nicht vom Gericht überwacht. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Luebeck_3-O-27721_Schmerzensgeld-fuer-Polizeibeamtedie-im-Dienst-verletzt-werden~N34058
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 34058
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.