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Stellt der Käufer nach dem Kauf eines Tieres fest, dass es krank ist, muss er dem Verkäufer Gelegenheit geben, selbst tätig zu werden. Geht er stattdessen direkt selbst zum Tierarzt, bekommt er laut LG Lübeck die Kosten nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte zwei Katzen erworben und über eine weitere Entfernung zu sich nach Hause genommen. Dort stellte sie fest, dass die Katzen krank waren. Sie ging mit den Katzen am Folgetag und noch an weiteren Tagen zum Tierarzt. Von der Verkäuferin verlangte sie dann die Kosten der Behandlung zurück.
Grundsätzlich können Käufer
In dem von dem Landgericht entschiedenen Fall hatte die Käuferin der Verkäuferin keine Frist gesetzt, selbst eine Versorgung der Katzen zu organisieren. Das Gericht konnte auch nicht feststellen, dass ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2024
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34128
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