wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Lübeck, Urteil vom 23.10.2007
11 O 80/07 -

30, 50 oder 80 Prozent Nachlass - Gericht verbietet Mondpreis-Werbung für Möbel

Möbelhaus setzte Preis vor Rabattaktion herauf

Möbel Höffner darf nicht mehr mit so genannten "Mondpreisen" werben. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen Möbel Höffner. Möbel Höffner darf nach der Entscheidung des Landgerichts Lübeck nicht mehr …"mit der Gewährung von Rabatten auf Möbelpreise … werben, wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen vor Angebotsbeginn erhöht worden ist".

Hintergrund

Werbung mit Rabatten von 30, 50 oder gar 80 Prozent sind im Möbelhandel keine Seltenheit. Tatsächlich sind die Preisnachlässe oft nur Scheinrabatte. Die Preise werden erst einmal kräftig erhöht, um dann werbewirksam wieder herab gesetzt zu werden, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit.

Im November 2006 verurteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe den Media Markt Mannheim. In mindestens einem Fall konnte nachgewiesen werden, dass ein Preis vor einer Rabattaktion ("Heute zahlt Deutschland keine MwSt - Alle Produkte dadurch 16 % billiger!") heraufgesetzt worden war. Das Landgericht Karlsruhe sah hierin eine irreführende Werbung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2008
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Luebeck_11-O-8007_3050-oder-80-Prozent-Nachlass-Gericht-verbietet-Mondpreis-Werbung-fuer-Moebel.news5561.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5561 Dokument-Nr. 5561

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.