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Möbel Höffner darf nicht mehr mit so genannten "Mondpreisen" werben. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen Möbel Höffner. Möbel Höffner darf nach der Entscheidung des Landgerichts Lübeck nicht mehr …"mit der Gewährung von Rabatten auf Möbelpreise … werben, wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen vor Angebotsbeginn erhöht worden ist".
Werbung mit Rabatten von 30, 50 oder gar 80 Prozent sind im Möbelhandel keine Seltenheit. Tatsächlich sind die Preisnachlässe oft nur Scheinrabatte. Die Preise werden erst einmal kräftig erhöht, um dann werbewirksam wieder herab gesetzt zu werden, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit.
Im November 2006 verurteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe den Media Markt Mannheim. In mindestens einem Fall konnte nachgewiesen werden, dass ein Preis vor einer Rabattaktion ("Heute zahlt Deutschland keine MwSt - Alle Produkte dadurch 16 % billiger!") heraufgesetzt worden war. Das Landgericht Karlsruhe sah hierin eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 5561
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