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Markiert ein Makler in einem Kasterauszug die Grundstücksgrenze mit einer breiten roten Linie und wird dadurch ein Überbau unkenntlich gemacht, so liegt darin eine fahrlässige Verletzung der Aufklärungspflicht. Der Makler haftet dann auf Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2012 sollte ein Makler in Schleswig-Holstein ein Grundstück verkaufen. Er erstellte dazu ein
Das Landgericht Lübeck entschied zu Gunsten der Kläger. Diesen stehe wegen einer fahrlässigen Verletzung der
Bei einer farblichen
Der Kläger könne nach Auffassung des Landgericht die Wertminderung des Grundstücks aufgrund des Überbaus sowie die Kosten der Vermessung und Neueinfriedung des Grundstück ersetzt verlangen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2023
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (vt/rb)
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