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Wer alkoholisiert Auto fährt, muss nicht unbedingt für einen Unfall haften. Das hat das Landgericht Landstuhl im Falle eines Autofahrers entschieden, der schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde. Der Unfall wäre auch passiert, wenn der Autofahrer nüchtern gewesen wäre.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer mit 1.58 Promille im Blut. Er befuhr eine vorfahrtsberechtigte Straße. Aus einer Seitenstraße fuhr ein anderer Autofahrer in die Straße hinein und verursachte einen Unfall. Der (betrunkene) Autofahrer klagte vor Gericht auf Ersatz der ihm durch den Unfall verursachten Schäden (Reparaturkosten, Wertminderung, Sachverständigengutachten etc.).
Das Gericht sprach ihm den Schadensersatz zu. Es sei hier unerheblich, dass der Kläger alkoholisiert Auto gefahren sei. Ein Sachverständiger hatte nämlich ermittelt, dass der Unfall auch passiert wäre, wenn der Fahrer nüchtern gewesen wäre.
Selbst ein so genannter "Idealfahrer" hätte keine Möglichkeit gehabt, den Unfall zu vermeiden, denn eine Notbremsung hätte in der kurzen zur Verfügung gestandenen Reaktionszeit nicht mehr ausgereicht. Ebenso sei ein Ausweichen nicht mehr möglich gewesen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 5407
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