wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 17.08.2005
9 S 63/05 -

Heckspoiler beschädigt - Mitschuld bei Einfahrt in Waschanlage mit Dachgepäckträger

Bedienungsanleitung schreibt Demontage des Gepäckträgers vor

Wer mit Dachgepäckträger in eine Waschanlage fährt, riskiert, dass er bei einem Schaden einen Teil selbst tragen muss. Das Landgericht Köln sprach einer Autofahrerin eine Mithaftung zu.

Im Fall war eine Autofahrerin in eine Waschstraße gefahren, ohne zuvor den Dachgepäckträger zu entfernen, wie es die Bedienungsanleitung des Waschanlagenbetreibers vorschrieb. Beim Waschvorgang wurde der Heckspoiler ihres Autos beschädigt. Sie verlangte vom Betreiber der Waschanlage Schadensersatz in Höhe von 1.080,84 EUR.

Das Landgericht Köln wies ihre Schadensersatzklage teilweise ab. Das Gericht war der Ansicht, dass die Frau eine Mitschuld (§ 254 Abs. 1 BGB) trage. Zwar hätten Waschstraßenbetreiber alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an den in die Anlage einfahrenden Autos zu vermeiden. Entgegen der Bedienungsanleitung habe aber die Frau nicht den Gepäckträger abmontiert. Dies könne die "Steuerung der Waschanlage negativ beeinflusst" und zu der Fehlfunktion der Anlage geführt haben.

Durch das Nicht-Abmontieren des Gepäckträgers habe sie ein Beschädigungsrisiko gesetzt, das hier zu einer Schadenteilung führt. Das Gericht sah das Mitverschulden der Frau bei 50 %, so dass sie die Hälfte des Schadens selbst tragen musste.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2007
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_9-S-6305_Heckspoiler-beschaedigt-Mitschuld-bei-Einfahrt-in-Waschanlage-mit-Dachgepaecktraeger.news4143.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4143 Dokument-Nr. 4143

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.