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Herausgabe von sichergestellten Tagebüchern eines Beschuldigten an Presse, stellt Amtspflichtverletzung dar. Dem Beschuldigten kann dann gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ein Anspruch auf eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 € haben. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellte die Staatsanwaltschaft Köln im Jahr 2018 Tagebücher des Beschuldigten sicher. Teile dieser
Das Landgericht Köln entschied dem Grunde nach zu Gunsten des Klägers. Diesem stehe gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG ein Anspruch auf Zahlung einer
Durch die unbefugte Weitergabe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2023
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33559
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