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Landgericht Köln, Beschluss vom 17.12.2008
38 OH 8/08 -

"Filesharing": Auskunftsanspruch gegen Dritte setzt gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus

Gewerbliches Ausmaß liegt beim Upload eines einzigen Musikalbums vor

Der Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Internetdienstleister setzt eine Verletzung des Urheberrechts im gewerblichen Ausmaß voraus. Ein gewerbliches Ausmaß liegt bereits in dem Upload eines einzelnen Musikalbums. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Das Musikalbum von Scooter "Jumping All Over The World - Whatever You Want" wurde in einer Tauschbörse zum Download bereitgestellt. Die Rechteinhaberin verlangte daraufhin vom Internetprovider die Auskunft über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, die das Werk öffentlich zugänglich machten.

Auskunftsanspruch bestand aufgrund Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der Rechteinhaberin. Dieser habe ein Anspruch auf Auskunft gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG zugestanden. Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks über eine Tauschbörse habe eine Rechtsverletzung im Sinne von § 19 a UrhG vorgelegen. Diese Verletzung sei des Weiteren in gewerblichem Ausmaß gemäß § 101 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UrhG geschehen. Das Erfordernis einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß ergebe sich aus dem Umstand, dass § 101 Abs. 2 UrhG der Durchsetzung des Anspruchs aus § 101 Abs. 1 UrhG diene und in Anknüpfung an dessen Voraussetzungen den Kreis der zur Auskunft Verpflichteten erweitere.

Gewerbliches Ausmaß wegen Schwere der Rechtsverletzung

Das gewerbliche Ausmaß habe sich hier aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben, so das Landgericht weiter. Denn es sei eine umfangreiche Datei in Form eines Musikalbums unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland bereitgestellt worden. Für die Bestimmung des gewerblichen Ausmaßes sei im Einzelfall neben der Anzahl der Rechtsverletzungen auch die Auswirkungen einer einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber zu berücksichtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2012
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

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