wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 25.05.2021
21 O 299/20 -

Verbrennen an heißer Suppe begründet für Fluggast erhebliches Mitverschulden

Fluggesellschaft haftet nicht für Verbrennungen

Verbrennt sich ein Fluggast an einer heißen Suppe, so haftet dafür nicht die Fluggesellschaft. Denn dem Fluggast ist in diesem Fall ein die Haftung ausschließendes erhebliches Mitverschulden anzulasten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Fluges von München nach Köln im September 2019 verschüttete eine Flugpassagierin eine heiße Suppe über den oberen Brustbereich und zog sich daher Verbrennungen zu. Sie gab an, die aus Porzellan bestehende Suppenschale in aufrechter Sitzposition zu ihrem Mund geführt zu haben. Da die Schale aber heiß war, sei es zu einer Reflexbewegung gekommen, wodurch die Suppe verschüttet sei. Die zu hohe Temperatur der Schale habe sie schon an den Fingerkuppen gespürt. Die Flugpassagierin klagte schließlich gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung von Schmerzensgeld. In dem Verfahren behauptete die Fluggesellschaft, die Klägerin habe die Suppe in stark zurückgeneigter Position verzehrt.

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verbrennungen

Das Landgericht Köln wies die Klage ab. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß Art. 21 in Verbindung mit Art. 17 des Montrealer Übereinkommens zu. Denn ihr sei ein erhebliches die Haftung der Beklagten ausschließendes Mitverschulden anzulasten. Zunächst hielt das Gericht den Vortrag der Klägerin zur aufrechten Sitzposition für unplausibel. Denn wäre die Porzellanschale tatsächlich derart heiß gewesen, dass sich die Klägerin beim Anheben hieran die Finger verbrannte, so das Gericht, hätte sich die Suppe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf die Brust der Klägerin ergossen. Das Gericht hielt ein Anheben bis zu dieser Höhe bei brühend heißer, Fingerverbrennung verursachender Porzellanschale für nicht möglich.

Vorliegen eines erheblichen Mitverschuldens

Nach Auffassung des Landgerichts könne die genaue Sitzposition der Klägerin aber dahinstehen. Denn hätte sich die Klägerin in aufrechter Sitzposition befunden, dann hätte sie den Unfall bei gehöriger Aufmerksamkeit vermeiden können. Sie sei verpflichtet gewesen, die Temperatur der Suppe sowie der Porzellanschale zu überprüfen. Aufgrund der besonderen Zubereitungsgegebenheiten in einem Flugzeug müsse damit gerechnet werden, dass die Schale bzw. die Suppe heiß sein könnten. Es sei äußert fahrlässig, eine Suppenschale ohne vorherige Prüfung der Temperatur anzuheben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2021
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_21-O-29920_Verbrennen-an-heisser-Suppe-begruendet-fuer-Fluggast-erhebliches-Mitverschulden.news30719.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30719 Dokument-Nr. 30719

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.