wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 22.10.2008
20 O 355/07 -

Hausschwamm: Versicherungen können Zahlungspflicht bei Schwammschäden wirksam ausschließen

Ausschluss durch § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR möglich

Die Versicherung kann durch § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR ihre Einstandspflicht für Schäden, die aufgrund von Schwamm entstehen, wirksam ausschließen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger unterhielt bei der Beklagten für ein Mehrfamilienhaus eine Wohngebäudeversicherung auf Grundlage von VGB 97/PR. In § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR stand: "Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Schwamm." Nachdem in einer Wohnung Schwammbefall festgestellt wurde, weigerte sich die Beklagte den Schadensfall zu regulieren.

Ausschluss war wirksam

Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der Beklagten. Sie war nicht zur Schadensregulierung verpflichtet, da ein wirksamer Haftungsausschluss gemäß § 9 Ziff. 4 e) VGB 97/PR vorlag. Nach Ansicht des Landgerichts sei die Klausel wirksam. Sie sei weder unmissverständlich noch dahin zu verstehen, dass Schäden durch Hausschwamm, gleich auf welcher Ursache dieser beruht, in der Leitungswasserversicherung nicht versichert sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2012
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koeln_20-O-35507_Hausschwamm-Versicherungen-koennen-Zahlungspflicht-bei-Schwammschaeden-wirksam-ausschliessen~N14518

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14518 Dokument-Nr. 14518

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.