wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 14.04.2023
11 S 795/21 -

Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit wegen Zur­verfügung­stellung eines falschen Zimmers

Ein-Raum-Juniorsuite anstatt Familienzimmer mit separatem Schlafzimmer begründet Reisemangel

Soll ein Reisender anstatt des gebuchten Familienzimmers mit einem separaten Schlafzimmer eine Ein-Raum-Juniorsuite erhalten, begründet dies einen Reisemangel. Er kann dann gemäß §§ 651 i Abs. 3 Nr. 7, 651n Abs. 2 BGB Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude verlangen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater einer drei Jahre alten Tochter buchte für sich, seine Tochter und seine Lebensgefährtin eine Pauschalreise nach Mallorca für den Sommer 2020. Er wählte dazu ein Familienzimmer, welches über ein separates Schlafzimmer verfügte. Kurz vor dem Reisebeginn wurde ihm von der Reiseveranstalterin mitgeteilt, dass das gebuchte Hotel leider geschlossen sei. Ihm wurde aber eine Juniorsuite in einem anderen Hotel zur Verfügung gestellt. Da diese aber über kein separates Schlafzimmer verfügte, kündigte der Vater den Reisevertrag und klagte schließlich auf Zahlung von Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude.

Amtsgericht wies Schadensersatzklage ab

Das Amtsgericht Köln wies die Schadensersatzklage ab. Es konnte in der Zurverfügungstellung der Juniorsuite keinen Reisemangel erkennen. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.

Landgericht bejaht Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude

Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach §§ 651 i Abs. 3 Nr. 7, 651n Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude zu. Es liege ein Reisemangel vor. Das Zurverfügungstellen der Juniorsuite stelle eine erhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Reise dar. Es liege keine bloße Unannehmlichkeit vor. Der Kläger hatte ein Zimmer gebucht, bei dem das Kind in einem separaten Raum hätte schlafen können, während sich der Kläger und seine Lebensgefährtin im kombinierten Wohn-/Schlafraum hätten aufhalten können. Dies sei bei einer Ein-Raum-Juniorsuite nicht gleichermaßen möglich. Es habe somit eine erhebliche Beeinträchtigung vorgelegen.

Höhe der Entschädigung

Die geltend gemachte Höhe der Entschädigung für den Kläger und dessen Lebensgefährtin in Höhe von 55 % und für das Kind in Höhe von 52 % des jeweils auf sie anfallenden Reisepreises sei nicht zu beanstanden, so das Landgericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2024
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2021
    [Aktenzeichen: 124 C 774/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • RRa 2024, 77Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2024, Seite: 77

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koeln_11-S-79521_Schadensersatz-wegen-vertaner-Urlaubszeit-wegen-Zurverfuegungstellung-eines-falschen-Zimmers~N34122

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34122 Dokument-Nr. 34122

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.