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Wird einem von einer Flugannullierung betroffener Fluggast entgegen Art. 14 Abs. 2 der Fluggastrechteverordnung (VO) keine schriftliche Information über die Fluggastrechte ausgehändigt, so ist aus Sicht des Fluggastes die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich und angemessen. Er kann daher die Anwaltskosten von der Fluggesellschaft gemäß § 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 wollte ein Ehepaar vom Flughafen Köln/Bonn nach Berlin fliegen. Der Flug wurde jedoch kurzfristig annulliert. Eine schriftliche
Das Amtsgericht Köln wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach sei die
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der Kläger und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Den Klägern stehe der Anspruch auf
Der Verstoß gegen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2019
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27179
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