wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Koblenz, Urteil vom 12.06.2023
5 O 38/21 -

Hundebiss mit weitreichenden Folgen

Eingriff in das Gerangel zweier Hunde begründet Mitverschulden

Wer haftet für die Folgen eines Hundebisses, wenn nicht abschließend geklärt werden kann, welcher Hund zugebissen hat? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu beantworten.

Der als selbstständiger Dachdecker tätige Kläger führte am Abend des 19.08.2020 seinen angeleinten Hund spazieren, als er auf der Höhe des Anwesens seines Nachbarn, dem Beklagten zu 1.), stehen blieb, um sich mit diesem zu unterhalten. Der Hund der Ehefrau des Beklagten zu 1.), der Beklagten zu 2.), befand sich zu diesem Zeitpunkt unangeleint in der offenen Garage. Das Grundstück der Beklagten verfügt über keine Einfriedung zwischen der Garage und dem öffentlichen Bürgersteig. Der Hund der Beklagtenseite lief plötzlich in Richtung des Hundes des Klägers und konnte durch den Beklagten zu 1), was ihm bewusst war, weder körperlich noch durch Zurufe zum Anhalten bewegt werden. Es kam zwischen den beiden Hunden zu einem Gerangel auf dem öffentlichen Bürgersteig. Als der Kläger versuchte, die beiden Hunde voneinander zu trennen, wurde er von einem der beiden Hunde gebissen. Aufgrund des Bisses erlitt der Kläger eine ca. 2 Zentimeter lange Bisswunde am rechten Ringfinger mit einer Durchtrennung des Nervenastes N 7. Die Verletzungsfolgen mit Taubheitsgefühl, Bewegungseinschränkung, Kraftminderung und Narbenbildung des rechten Ringfingers sind dauerhaft. Der Kläger begehrt mit seiner Klage Schadensersatz (Verdienstausfall) in Höhe von ca. 7.000 € sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 €.

Haftung aufgrund der Tierhaltergefährungshaftung und Sorgfaltspflichtverstoßes

Das LG hat der Klage teilweise stattgegeben. Nach der Beweisaufnahme steht für die Kammer fest, dass die Beklagten dem Kläger gegenüber als Gesamtschuldner haften. Der Hund der Beklagten zu 2.) stelle ein sog. Luxustier dar, sodass die Beklagte zu 2.) aufgrund der Tierhaltergefährungshaftung nach § 833 S. 1 BGB für den eingetretenen Schaden dem Grunde nach hafte. Ob der Hund der Beklagten tatsächlich zugebissen habe, könne dahinstehen, weil allein die bloße Mitverursachung bzw. ein bloßes mittelbares Verursachen ausreiche, um die Haftungsvoraussetzungen zu erfüllen. Auch der Beklagte zu 1.) hafte vorliegend ausnahmsweise aus § 823 Abs. 1 BGB. Zwar durfte der Hund grundsätzlich unangeleint auf dem eigenen Grundstück sein. Der Beklagte zu 1.) wusste jedoch, dass er den Hund weder körperlich noch durch Zurufen daran hindern konnte, das Grundstück zu verlassen. Angesichts dieser besonderen Umstände hafte der Beklagte zu 1) aufgrund eines Sorgfaltspflichtverstoßes ebenfalls.

Minderung der Haftung wegen Mitverschulden des Klägers

Die grundsätzlich vollumfängliche Haftung der Beklagten sei vorliegend jedoch durch ein Mitverschulden des Klägers in Höhe von 50 % gemindert, weil der Kläger in das Gerangel der beiden Hunde eingegriffen habe, obwohl hierfür bei besonnener Abwägung der wechselseitigen Risiken keine Veranlassung bestanden hat. Ein durchschnittlicher und gewissenhafter Hundebesitzer würde in einer solchen angespannten Situation, in der sich zwei Hunde raufen bzw. ein Hund offensichtlich ohne freundliche Absichten auf den anderen Hund zu rennt, diesem weder versuchen den Weg zu verstellen noch in das Geschehen einzugreifen. Angesichts der nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststehenden Verletzungen sei ein Schmerzensgeld unter Berücksichtigung der Mithaftung von 50 % in Höhe von 4.000 € angemessen, sodass die Beklagten insgesamt zur Zahlung von 7.500 € verurteilt wurden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2023
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koblenz_5-O-3821_Hundebiss-mit-weitreichenden-Folgen~N33432

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33432 Dokument-Nr. 33432

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.