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Reicht es für eine wirksame Schenkung von Sparguthaben bei einer Bank aus, der Beschenkten die Sparbücher auszuhändigen? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Koblenz zu beantworten.
Die Beklagte hat zwei Sparbücher im Besitz, die zu Sparkonten des mittlerweile verstorbenen Bruders der Beklagten bei einer Bank gehören. Abtretungserklärungen betreffend das auf den Sparkonten vorhandene Guthaben in Höhe von insgesamt 92.148,41 € zugunsten der Beklagten liegen bei der Bank nicht vor. Eine
Das LG hat die Klage abgewiesen, weil die Sparbücher und die sich daraus ergebenden
Bei einem
Eine solche
Die fehlende Anzeige einer entsprechenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2024
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34041
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