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Weil ein Drittsemesterstudenten in seiner Wohnung eine Feier mit viel Alkohol für Erstsemester veranstaltete, hat eine private Hochschule den Studienvertrag eines Drittsemester-Studenten gekündigt. Diese fristlose Kündigung sei rechtmäßig, teilte das Landgericht Koblenz mit.
Der Antragsteller studiert seit drei Semestern an einer privaten
Das LG hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Auf der Grundlage des im einstweiligen Verfügungsverfahren vorliegenden Sach- und Streitstands ist die von der
Vorliegend hat das LG aber deutliche und besondere Umstände, die in diesem Einzelfall eine gravierende Pflichtverletzung des Antragstellers gegenüber der
Kern der Vorwerfbarkeit ist, dass der Antragsteller gegenüber den ihm von der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2023
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33531
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