wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Kleve, Urteil vom 07.02.2017
4 O 144/16 -

Gewerbeanmeldung, Stromeinspeisung ins öffentliche Netz gegen Entgelt und Versteuerung der Einkünfte sprechen für gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage

Darlehensvertrag zur Finanzierung der Anlage kann nicht widerrufen werden

Von einem gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage ist auszugehen, wenn dazu ein Gewerbe angemeldet wird, Strom ins öffentliche Netz gegen Entgelt eingespeist wird sowie die Einkünfte versteuert werden und darauf Umsatzsteuer abgeführt wird. In diesem Fall ist der Darlehensvertrag zur Finanzierung der Anlage kein Ver­braucher­darlehens­vertrag und kann somit nicht widerrufen werden. Dies hat das Landgericht Kleve entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2009 schloss ein Mann zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage einen Darlehensvertrag ab. Eine Widerrufsbelehrung wurde nicht erteilt. Die Photovoltaikanlage wurde auf dem Dach eines im Eigentum des Mannes stehenden Gebäudes installiert. Zum Betrieb der Anlage meldete der Mann ein Gewerbe an. Der erzeugte Strom wurde vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhielt der Mann eine Einspeisevergütung. Die Vergütung versteuerte er und führte darauf die Umsatzsteuer ab. Im Jahr 2015 erklärte der Mann den Widerruf des Darlehensvertrags. Seiner Meinung nach habe er das Darlehen als Verbraucher aufgenommen, so dass ein Widerrufsrecht bestehe. Da die Bank dies anders sah, kam der Fall vor Gericht.

Kein Recht zum Widerruf des Darlehensvertrags

Das Landgericht Kleve entschied zu Gunsten der Bank. Ein Recht zum Widerrufs des Darlehensvertrag bestehe nicht. Es liege kein Verbraucherdarlehen vor, da der Darlehensnehmer den Kredit nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer aufgenommen habe. Der Abschluss des Darlehensvertrags habe der gewerblichen Tätigkeit des Darlehensnehmers gedient. Die Einkunftserzielung aus erzeugerischen Tätigkeiten sei grundsätzlich gewerblich. Überdies habe der Darlehensnehmer ein Gewerbe nach § 14 GewO angemeldet und die Einspeisevergütung als gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG versteuert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2019
Quelle: Landgericht Kleve, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2017, 1137Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 1137

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Kleve_4-O-14416_GewerbeanmeldungStromeinspeisung-ins-oeffentliche-Netz-gegen-Entgelt-und-Versteuerung-der-Einkuenfte-sprechen-fuer-gewerblichen-Betrieb-einer-Photovoltaikanlage~N27462

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27462 Dokument-Nr. 27462

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.