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Werden in einer Betriebskostenabrechnung nicht die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen angegeben, führt dies nicht zu formellen Unwirksamkeit der Abrechnung. Sie kann aber materiell unrichtig sein. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hessen über die formelle Wirksamkeit einer
Das Landgericht Kassel entschied, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2022
Quelle: Landgericht Kassel, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31978
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