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Auch bei einem mietvertraglich festgelegten Genehmigungsvorbehalt kann ein Vermieter die Haltung eines Yorkshire-Terriers in einer Mietwohnung nicht untersagen. Tiere in der Größe eines Meerschweinchens sind in der Regel als Kleintiere anzusehen, die keine Genehmigung benötigen. Dies entschied das Landgericht Kassel.
Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte eine
Grundsätzlich liege die Erteilung oder Versagung einer im Mietvertrag vorbehaltenen
Im vorliegenden Fall der Haltung eines Yorkshire-Terriers bestünden aber bereits erhebliche Zweifel, ob die Haltung eines solchen Tieres nicht bereits der mitvertraglichen Klausel zuzurechnen sei, die eine Kleintierhaltung ausdrücklich gestattete, so das Gericht.
Auch die von der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2010
Quelle: ra-online, Landgericht Kassel (vt/ac)
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Dokument-Nr. 10702
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