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Eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB liegt dann nicht vor, wenn eine Audioaufnahme von einer in Beweisnot befindlichen Partei gemacht wurde, um sie der Polizei zu übergeben. In diesem Fall ist die Audioaufnahme nicht unbefugt im Sinne der Vorschrift gefertigt worden. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehemann im August 2021 heimlich eine
Das Landgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein strafbares Verhalten liege nicht vor, da der Ehemann die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2023
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32671
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