wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hof, Urteil vom 22.05.2024
24 O 346/22 -

Mordfall "Peggy": Ex-Verdächtiger muss kein Schmerzensgeld an Mutter zahlen

Tat nicht zweifelsfrei geklärt

Das Landgericht Hof hat die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy als unbegründet abgewiesen.

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 75.000,- €, weil dieser im Jahr 2001 die Leiche ihres Kindes in ein Waldstück in Thüringen verbracht haben soll. Die sterblichen Überreste des Kindes wurden im Jahr 2016 aufgefunden. Die Klägerin habe 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt und dadurch auch psychische Beeinträchtigungen erlitten.

Tat nicht zweifelsfrei geklärt: Gericht weist Klage ab

Das LG hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Klägerin habe nicht zur Überzeugung der Kammer bewiesen, dass der Beklagte im Jahr 2001 die Leiche des Kindes in das Waldstück gebracht hatte. Der Vorsitzende der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hof wies darauf hin, dass – anders als in Strafverfahren – in einem Zivilverfahren das Gericht die Beweise nicht von Amts wegen erhebt, sondern die Beweise dem Gericht von den Parteien angeboten werden müssen und sich die Beweisaufnahme auf die von den Parteien genannten Beweismittel beschränkt. Zwischen den Parteien des Zivilprozesses sei unstreitig, dass der Beklagte in einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung im Jahr 2018 angegeben hat, den leblosen Körper von Peggy in einem Bushäuschen in Lichtenberg von einem anderen Mann übernommen, in ein Waldstück verbracht und dort abgelegt zu haben. Für die Entscheidung des Zivilgerichts sei es darauf angekommen, ob diese – vom Beklagten zwischenzeitlich widerrufene Aussage - er Wahrheit entspricht.

Zweifel an Wahrheitsgehalt der Aussagen

Die Zivilkammer konnte sich unter Gesamtwürdigung aller Umstände und anerbotener Beweise keine sichere Überzeugung davon bilden, dass der Beklagte tatsächlich die Leiche von Peggy in das Waldstück in Thüringen verbracht hat. Es habe für die Kammer in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der polizeilichen Aussage des damaligen Beschuldigten und jetzigen Beklagten gegeben. So ergeben sich aus dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Beklagten einerseits schon Anhaltspunkte dafür, dass er sich das Gesagte ausgedacht habe. Zum anderen seien auch Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage zu den tatsächlichen Feststellungen gegeben, die dafür sprechen, dass Teile seiner polizeilichen Aussage nicht wahr sind. Ferner führt die Kammer aus, dass ein Anspruch der Klägerin auch aus rechtlichen Gründen nicht gegeben sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2024
Quelle: Landgericht Hof, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hof_24-O-34622_Mordfall-Peggy-Ex-Verdaechtiger-muss-kein-Schmerzensgeld-an-Mutter-zahlen~N34005

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34005 Dokument-Nr. 34005

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.