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Hält ein Mieter trotz entsprechenden Verbots einen Hund in der Wohnung und weigert sich der Mieter trotz entsprechender Aufforderung den Hund zu beseitigen, so liegt eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung vor. Der Vermieter kann daher das Mietverhältnis ordentlich kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hildesheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der
Das Landgericht Hildesheim entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden. Denn in der Fortsetzung der
Zudem sei die Regelung zum Hundehalteverbot wirksam gewesen, so das Landgericht weiter. Eine
Aus Sicht des Gerichts habe der ebenfalls bestehende Unterlassungsanspruch aus § 550 BGB nicht eine Kündigung ausgeschlossen. Zudem sei es unerheblich gewesen, ob von dem Hund Störungen ausgingen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2013
Quelle: Landgericht Hildesheim, ra-online (zt/WuM 2006, 525/rb)
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Dokument-Nr. 15780
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