kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
"Blaue Tonnen" dürfen Verbrauchern nicht unaufgefordert vor die Tür gestellt werden Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover hat es erneut einem privaten Altpapierentsorgungsunternehmen auf Antrag eines öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträgers im Eilverfahren untersagt, privaten Haushalten die "Blaue Tonne" ohne Bestellung oder sonstige Anforderung auf deren Privatgrundstück bereit zu.
Der Antragsteller betreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungs-träger die Restabfallentsorgung in privaten Haushalten für die Region Hannover. Im Bereich der Wertstoffsammlung von Altpapier konkurriert er seit Juni 2008 mit dem privaten Abfallentsorgungsunternehmen, der Antragsgegnerin. In einem Presseartikel vom 31.05.2008 kündigte die Sprecherin des privaten Abfallentsorgungsunternehmen an, zur Akquisition von Kunden unaufgefordert "blaue Tonnen" zur Sammlung von Altpapier vor deren Privatgrundstücke stellen zu wollen, was in der Folgezeit auch geschah. Weiter hieß es in dem Artikel, dass Behälter, die vom Bürger verschmäht würden, nach zwei Tagen wieder abgeholt würden. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sieht darin eine
Die Antragsgegnerin handelt nach Auffassung des Landgerichts unlauter, weil sie den Wettbewerb zum Nachteil ihrer Mitbewerber nicht nur unerheblich beeinträchtigt, soweit sie ihre Tonnen ohne Anforderung auf Privatgrundstücken platziert und damit die Privateigentümer dieser Grundstücke oder Besitzberechtigten unzumutbar belästigt, um ihre eigene Wettbewerbshandlung zu fördern.
Der Durchschnittsverbraucher und Marktteilnehmer empfinde diese Aufdrängung der Leistung als
Das Landgericht hat bereits mit Urteil vom 12.06.2008 (Aktenzeichen: 25 O 46/08) in einem weiteren Eilverfahren einem anderen privaten Entsorger untersagt, "blaue Tonnen" zu Akquisitionszwecken auf privaten Grundstücken aufzustellen. Die Kammer hat in diesem Verfahren klargestellt, dass das Verbot sich nicht auf diejenigen Tonnen beziehe, die auf öffentlichem Grund abgestellt würden, weil in diesem Fall die Umworbenen es in der Hand hätten, sich den Werbemaßnahmen ohne größeren Aufwand zu entziehen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Hannover vom 16.07.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hannover_25-O-6108_Gericht-untersagt-unaufgefordertes-Aufstellen-der-Blauen-Tonne~N6373
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6373
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.