wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hannover, Beschluss vom 22.03.2010
18 O 70/10 -

Dialysearzt darf Patienten nicht mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten "erstatten"

Höhere Fahrtkostenerstattung stellt unlauteren Wettbewerb und Verstoß gegen Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz dar

Ein Dialysearzt darf seinen Patienten keine "Erstattung" für die Behandlung bezahlen, die mehr als die tatsächlichen Fahrtkosten beträgt. Ein solches Vorgehen ist als unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen sowie das Heilmittelwerbegesetz zu werten. Dies entschied das Landgericht Hannover.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Dialysepraxis im Großraum Hannover in mindestens zwei Fällen Patienten angeboten, einen "Zuschuss" zu den Fahrtkosten zu zahlen, wenn die Patienten die Dialyse in dieser Dialysepraxis durchführen lassen würden. Dieser "Zuschuss" lag höher als die tatsächlichen Fahrkosten. Ein anderer Dialysearzt beantragte hiergegen beim Landgericht Hannover den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Nur Erstattung angemessener Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs zulässig

Das Landgericht Hannover gab dem Antragsteller Recht und untersagte ein solches Vorgehen der Dialysepraxis. Es dürften nur angemessene Fahrtkosten für Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs erstattet werden, nicht aber höhere Beträge, entschieden die Richter. Alles andere sei unlauterer Wettbewerb und ein Verstoß gegen die Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen sowie das Heilmittelwerbegesetz. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2010
Quelle: ra-online, LG Hannover

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hannover_18-O-7010_Dialysearzt-darf-Patienten-nicht-mehr-als-die-tatsaechlichen-Fahrtkosten-erstatten.news9518.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9518 Dokument-Nr. 9518

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.