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Landgericht Hannover, Urteil vom 17.08.2009
1 O 59/09 (falsch: 1 O 209/07) -

LG Hannover: Zu hohe Wellen vor Urlaubsinsel sind kein Reisemangel

Reiseveranstalter kann gutes Wetter nicht verbindlich zusichern

Auch wenn Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch sind, um baden und schnorcheln zu können, ist eine Reisepreisminderung nicht möglich. Ein natürliches Risiko von Meer und Wetter muss grundsätzlich von Reisenden hingenommen werden. Dies entschied das Landgericht Hannover.

Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 € zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Kläger den Reiseveranstalter TUI auf Rückzahlung von 25 % des Reisepreises, u.a. weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Das Landgericht Hannover hat diese Forderung des Klägers abgewiesen. Aus den Kataloginformationen zum üblichen Wetter auf den Seychellen ergebe sich kein umfassender Vertrauensschutz für den Kläger. Auch lasse sich nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre oder der Reiseveranstalter bestimmtes Wetter verbindlich zugesichert hätte.

Kein Einfluss auf klimatische Bedingungen

Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle, führt das Urteil weiter aus. Der Reiseveranstalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von Reiseleistungen" tätig.

Hinweis: Dieses Urteil wird zumeist unter dem falschen Aktenzeichen 1 O 209/07 veröffentlicht. Das richtige Aktenzeichen lautet: 1 O 59/09.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2009
Quelle: ra-online, LG Hannover

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