wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hannover, Urteil vom 17.08.2009
1 O 59/09 (falsch: 1 O 209/07) -

LG Hannover: Zu hohe Wellen vor Urlaubsinsel sind kein Reisemangel

Reiseveranstalter kann gutes Wetter nicht verbindlich zusichern

Auch wenn Wellen am Strand einer Seychelleninsel wegen schlechten Wetters zu hoch sind, um baden und schnorcheln zu können, ist eine Reisepreisminderung nicht möglich. Ein natürliches Risiko von Meer und Wetter muss grundsätzlich von Reisenden hingenommen werden. Dies entschied das Landgericht Hannover.

Der Kläger, seine Frau und seine Tochter waren für insgesamt 27.000 € zwei Wochen auf die Seychellen gereist. Anschließend verklagte der Kläger den Reiseveranstalter TUI auf Rückzahlung von 25 % des Reisepreises, u.a. weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Das Landgericht Hannover hat diese Forderung des Klägers abgewiesen. Aus den Kataloginformationen zum üblichen Wetter auf den Seychellen ergebe sich kein umfassender Vertrauensschutz für den Kläger. Auch lasse sich nicht feststellen, dass die Reisezeit grundsätzlich ungeeignet zum Baden und Schnorcheln gewesen wäre oder der Reiseveranstalter bestimmtes Wetter verbindlich zugesichert hätte.

Kein Einfluss auf klimatische Bedingungen

Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Reiseveranstalter durch eine allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle, führt das Urteil weiter aus. Der Reiseveranstalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von Reiseleistungen" tätig.

Hinweis: Dieses Urteil wird zumeist unter dem falschen Aktenzeichen 1 O 209/07 veröffentlicht. Das richtige Aktenzeichen lautet: 1 O 59/09.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2009
Quelle: ra-online, LG Hannover

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hannover_1-O-5909-falsch-1-O-20907_LG-Hannover-Zu-hohe-Wellen-vor-Urlaubsinsel-sind-kein-Reisemangel.news8315.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8315 Dokument-Nr. 8315

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.