wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hanau, Beschluss vom 30.12.2020
2 S 123/19 -

Wohnungsmieter muss hohe Betriebskosten wegen Wasserverlustes durch defekten Spülkasten zahlen

Mieter hätte erhöhten Wasserverbrauch bemerken müssen

Kommt es wegen eines defekten Spülkastens zu einem Wasserverlust, muss der Wohnungsmieter die daraus entstehenden erhöhten Betriebskosten grundsätzlich zahlen. Denn von einem Mieter kann erwartet werden, den erhöhten Wasserverbrauch zu bemerken und dementsprechend tätig zu werden. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Defektes am Spülkasten der Toilette einer Wohnung in Hessen kam es im Jahr 2016 zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Die Betriebskostenabrechnung wies daher einen Zahlungsbetrag in Höhe von ca. 1.800,00 EUR auf. Die Mieterin der Wohnung weigerte sich den Betrag zu zahlen. Sie gab an, wegen ihrer überwiegenden Abwesenheit den hohen Wasserverbrauch nicht bemerkt zu haben. Vielmehr habe die Vermieterin die Kontrolle der Wasserleitungen pflichtwidrig unterlassen. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und erhob Klage auf Zahlung.

Amtsgericht gab Zahlungsklage statt

Das Amtsgericht Hanau gab der Klage statt. Es nahm eine Pflichtverletzung der Mieterin im Zusammenhang mit dem durch den defekten Spülkasten der Toilette entstandenen Wasserverlust an. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Mieterin.

Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten

Das Landgericht Hanau bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Seiner Ansicht nach sei es nicht vorstellbar, dass ein massiver durch einen defekten Spülkasten verursachter Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit, das ein Mieter einer Wohnung dem Vermieter aufgrund seiner Obhutspflicht schuldet, über mehrere Monate hinweg unerkannt bleibt. Die angeführte Abwesenheit sei unbeachtlich, da auch der häufig ortsabwesende Mieter einer Wohnung eine regelmäßige Kontrolle der Mietrache schuldet.

Keine Pflicht zur Kontrolle der Wasserleitungen

Nach Auffassung des Landgerichts sei der Vermieter im Fall eines erhöhten Wasserverbrauchs nicht ohne weiteres zur Kontrolle der Wasserleitungen des Hauses verpflichtet, welche im Übrigen den Defekt am Spülkasten nicht zwingend umfasst hätte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2021
Quelle: Landgericht Hanau, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hanau, Urteil vom 04.06.2019
    [Aktenzeichen: 32 C 207/17]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 1065Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 1065

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hanau_2-S-12319_Wohnungsmieter-muss-hohe-Betriebskosten-wegen-Wasserverlustes-durch-defekten-Spuelkasten-zahlen.news30986.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30986 Dokument-Nr. 30986

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.