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Im Rechtsstreit um die ARD-Dokumentation „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ hat der Hessische Rundfunk (hr) einen weiteren Erfolg erzielt. Das Landgericht Hamburg hat die einstweilige Verfügung vom 19. März aufgehoben.
Damit ist der damalige Amazon-Dienstleister CoCo Job Touristik im Widerspruchsverfahren gescheitert, die Meinungsäußerung von zwei Zeugen, die sich im Jahr 2011 an den hr gewandt hatten, zu verbieten. Das Gericht folgte der Argumentation des hr, dass die Äußerung „Die Menschen werden abgefüttert wie Schweine“ vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der hr hat die in der Dokumentation erhobenen Vorwürfe zudem durch die Schilderungen weiterer Augenzeugen untermauert.
Zuvor war der hr bereits erfolgreich vor Gericht gegen die Falschbehauptung von CoCo Job Touristik vorgegangen, der hr habe Manipulationen eingestanden.
„Der Versuch, mit einer gezielten Medienkampagne gegen die ARD-Dokumentation vorzugehen, ist damit gescheitert“, stellt hr-Fernseh-Chefredakteur Alois Theisen fest. „Die Gegenseite hat vor Gericht nicht einmal versucht, die Kernaussagen des Films anzugreifen. Hier wurde ganz offensichtlich der Versuch unternommen, mit Bagatellvorwürfen Stimmung gegen die zuverlässig recherchierte Dokumentation zu machen – ohne Erfolg“, so Theisen weiter.
Die ARD-Dokumentation: „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ hatte im Frühjahr in vielen Medien in Europa und den USA für Diskussionen gesorgt und war sowohl im „Ersten“ mit 2,02 Millionen Zuschauern (10,3 Prozent Marktanteil) als auch in der ARD-Mediathek mit 2,4 Millionen Abrufen beim Publikum sehr erfolgreich.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2013
Quelle: ra-online, Hessischer Rundfunk (pm/pt)
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Dokument-Nr. 16060
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