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Per einstweiliger Verfügung ließ "Melitta" den Werbespot des Kaffeevollautomatenherstellers "Kaffee-Partner", in dem die Schauspielerin Mirja Boes als Kaffee kochende Sekretärin unter anderem eine gebrauchte Filtertüte mit gerümpfter Nase in den Abfalleimer wirft, verbieten. Das Landgericht Hamburg befand jetzt aber, dass durch den Spot weder die Filtertüte noch das Unternehmen "Melitta" herabgesetzt würden. Die Richter haben - nach Angaben von "Kaffee-Partner" - zwar die einstweilige Verfügung bestätigt, aber lediglich den im Spot mitlaufenden Lohnkostenzähler als irreführend beanstandet.
Ein Unternehmen, das bundesweit
Ein "Lohnkostenzähler" läuft bei der
Filtertüten-Marktführer Melitta konnte darüber jedoch gar nicht lachen und forderte unter Androhung sechsstelliger Beträge die sofortige Einstellung der, so wörtlich, "wirklich nicht komischen und extrem unsachlichen"
Wie "Kaffee-Partner" mitteilte, hatten die Richter ihre Freude an dem
Lediglich beim mitlaufenden Lohnkostenzähler monierten sie eine Ungenauigkeit und haben aus diesem Grund die einstweilige Verfügung bestätigt: Dieser, so die Ausführungen des Gerichts, könnte den Eindruck erwecken, dass bereits die gezeigten Vorbereitungen 3,20 Euro Lohnkosten verursachten.
"Die Kosten beziehen sich jedoch auf den gesamten Prozess des Kaffeekochens und Durchtröpfelns" erläuterte Michael Wiese, Marketingleiter bei "Kaffee-Partner". Berechnungsgrundlage seien 10 Minuten Arbeitszeit einer Sekretärin mit € 2.500,- Gehalt plus Lohnnebenkosten gewesen. Also genau das, was es den Chef kostet, wenn die Sekretärin für seine Tasse
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2010
Quelle: ra-online, Mitteilung von kaffee-partner (pt)
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Dokument-Nr. 9102
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