wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.01.2010
327 O 585/09 -

Kaffeefiltertüten in Werbespot "durch den Kakao gezogen" – Melitta versteht beim Kaffee kochen keinen Spaß

Filtertüten-Marktführer geht gegen Video mit Mirja Boes vor

Per einstweiliger Verfügung ließ "Melitta" den Werbespot des Kaffeevollautomatenherstellers "Kaffee-Partner", in dem die Schauspielerin Mirja Boes als Kaffee kochende Sekretärin unter anderem eine gebrauchte Filtertüte mit gerümpfter Nase in den Abfalleimer wirft, verbieten. Das Landgericht Hamburg befand jetzt aber, dass durch den Spot weder die Filtertüte noch das Unternehmen "Melitta" herabgesetzt würden. Die Richter haben - nach Angaben von "Kaffee-Partner" - zwar die einstweilige Verfügung bestätigt, aber lediglich den im Spot mitlaufenden Lohnkostenzähler als irreführend beanstandet.

Ein Unternehmen, das bundesweit Kaffee in Büros und Betriebe liefert, warb mit Hilfe der Komik. Es engagierte die Schauspielerin Mirja Boes, ihres Zeichens Comedian des Jahres 2008, für ein kleines Video auf der Firmen-Homepage. Mit einem Augenzwinkern wurde gezeigt, wie viel aufwändiger das Kaffee kochen mit einer herkömmlichen Haushaltsmaschine im Vergleich zu einem modernen Kaffeeautomaten ist.

Hohe Lohnkosten

Ein "Lohnkostenzähler" läuft bei der Werbung munter mit. Er zeigt an, dass Kaffee auf Knopfdruck nicht nur Mitarbeiter-Nerven schont, sondern durch die Arbeitszeitersparnis auch den Geldbeutel des Arbeitgebers.

Melitta fordert sofortige Einstellung des Werbespots

Filtertüten-Marktführer Melitta konnte darüber jedoch gar nicht lachen und forderte unter Androhung sechsstelliger Beträge die sofortige Einstellung der, so wörtlich, "wirklich nicht komischen und extrem unsachlichen" Werbung.

Richter geben Melitta nur teils Recht

Wie "Kaffee-Partner" mitteilte, hatten die Richter ihre Freude an dem Werbespot und fanden ihn keineswegs herabsetzend. Weder für die Filtertüte noch für Melitta als Unternehmen.

Richter finden Lohnkostenzähler zu ungenau

Lediglich beim mitlaufenden Lohnkostenzähler monierten sie eine Ungenauigkeit und haben aus diesem Grund die einstweilige Verfügung bestätigt: Dieser, so die Ausführungen des Gerichts, könnte den Eindruck erwecken, dass bereits die gezeigten Vorbereitungen 3,20 Euro Lohnkosten verursachten.

"Die Kosten beziehen sich jedoch auf den gesamten Prozess des Kaffeekochens und Durchtröpfelns" erläuterte Michael Wiese, Marketingleiter bei "Kaffee-Partner". Berechnungsgrundlage seien 10 Minuten Arbeitszeit einer Sekretärin mit € 2.500,- Gehalt plus Lohnnebenkosten gewesen. Also genau das, was es den Chef kostet, wenn die Sekretärin für seine Tasse Kaffee 10 Minuten in der Kaffeeküche verschwindet.

Werbespot wird weiterhin gezeigt - jedoch ohne Lohnkostenzähler

Der Werbespot wird weiterhin auf der Homepage von "Kaffee-Partner" gezeigt. Allerdings zunächst ohne Lohnkostenzähler. Aber die Hauptdarstellerin Mirja Boes ist weiterhin dabei. Und in einer Nebenrolle ebenfalls weiterhin dabei: die Filtertüte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2010
Quelle: ra-online, Mitteilung von kaffee-partner (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hamburg_327-O-58509_Kaffeefiltertueten-in-Werbespot-durch-den-Kakao-gezogen-Melitta-versteht-beim-Kaffee-kochen-keinen-Spass~N9102

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9102 Dokument-Nr. 9102

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.