wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hamburg, Urteil vom 13.08.2010
324 O 373/07 -

Doping-Vorwurf: Jan Ullrich unterliegt mit Klage gegen Prof. Dr. Werner Franke wegen Dopingäußerungen im TV

Rechtsstreit über Interviewäußerungen zum Thema Doping

Der ehemalige Profi-Radrennfahrer Jan Ullrich unterliegt im Rechtsstreit gegen den Biologen Prof. Dr. Werner Franke. Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen.

Jan Ullrich wollte mit der Klage erreichen, dass dem Beklagten verboten wird zu behaupten, der Kläger habe dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes in einem Jahr allein 35.000,- € zur Anschaffung von Dopingmitteln bezahlt. Das Gericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die beanstandete Äußerung hinsichtlich ihres tatsächlichen Gehalts als wahr anzusehen sei und den Kläger nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze.

Eigenblutdoping ist keine Verwendung von Dopingmitteln

Der Kläger begehrt die Unterlassung der Äußerung des Beklagten, die dieser im Rahmen eines Interviews mit dem TV-Sender "rheinmain TV" am 03.08.2006 getätigt hatte. Der Kläger hat zur Begründung seiner Klage vorgetragen, die fragliche Behauptung sei unwahr. Zudem könne von Dopingmitteln nur bei der Verwendung unerlaubter Substanzen gesprochen werden, während Eigenblutdoping keine Verwendung von Dopingmitteln, sondern allenfalls die Anwendung einer unerlaubten Methode darstelle. Die Kammer ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Im Kern besage die angegriffene Äußerung des Beklagten, der Kläger habe in einem Jahr 35.000,- € an Dr. Fuentes für Doping bezahlt. Eine Beschränkung des Aussagegehalts auf illegale Substanzen in Abgrenzung zu illegalen Methoden lasse sich der angegriffenen Äußerung gerade auch in ihrem Kontext nicht entnehmen. Der Aussagegehalt habe nach dem letztlich zugrunde zu legenden Parteivortrag als wahr zu gelten.

Kläger hat Behauptung nicht bestritten

Der Kläger habe die Behauptung des Beklagten, wonach der Kläger 2006 55.000,- € an Dr. Eufemiano Fuentes gezahlt habe, der als Gegenleistung jedenfalls Erythrozytenkonzentrat aus dem Blut des Klägers hergestellt habe, nicht bestritten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2010
Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Hamburg_324-O-37307_Doping-Vorwurf-Jan-Ullrich-unterliegt-mit-Klage-gegen-Prof-Dr-Werner-Franke-wegen-Dopingaeusserungen-im-TV~N10103

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10103 Dokument-Nr. 10103

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.