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Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.08.2020
324 O 290/19 -

Schwangerschafts­abbruch darf nicht mit Holocaust verglichen werden

"Babykaust.de"-Betreiber zu Unterlassung und Geldentschädigung verurteilt

Das Landgericht Hamburg hat dem Betreiber der Seite "Babykaust.de" Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel untersagt, in denen Schwangerschafts­abbrüche mit dem Holocaust verglichen und gleichgesetzt werden.

Nach dem Urteil der Pressekammer muss die Klägerin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck "entartet" belegt zu werden.

6.000 Eure Geldentschädigung

Ihr steht zudem eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000 Euro wegen entsprechender Äußerungen des Seitenbetreibers zu, die dieser an Hänel zu zahlen hat. In einem Verhandlungstermin am vergangenen Freitag, zu dem für den Beklagten niemand erschienen war, hatte die Kammervorsitzende den Erlass einer solchen Entscheidung bereits angekündigt.

Beklagte kam nicht zum Gerichtstermin

Es handelt sich nach dem unentschuldigten Ausbleiben des Beklagten um ein sogenanntes Versäumnisurteil, das ohne schriftliche Entscheidungsgründe ergeht. Der Beklagte kann dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2020
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (pm/pt)

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